WICHTIGE REISEINFORMATIONEN
Reisedokumente Der Reisepass muss zum Zeitpunkt
der Einreise nach Indonesien noch mindestens
sechs Monate gültig sein. Der deutsche
Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt,
allerdings kann der Kinderausweis zu Rückfragen
seitens der indonesischen Behörden führen. Ein
eigener Reisepass oder vorläufiger Reisepass
garantieren eine reibungslose Einreise.
Kinderreisepässe werden anerkannt und müssen bei
der Einreise nach Indonesien ebenfalls noch
mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen seit
01. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach
Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise
erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt
bis zu dreißig Tagen (siebentägiger Aufenthalt
kostet 10,- USD), zahlbar in USD. Euro können
getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt
in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und
Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät,
aus praktischen Gründen den Betrag bei der
Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben.
Eine Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus
ist nicht möglich. Ist ein längerer Aufenthalt
geplant, muss das Visum vor der Einreise
beantragt werden.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für
Touristen- und Geschäftsreisen (keine
Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nicht
verlängert werden. Es muss teilweise mit
erheblichen Wartezeiten bei der Einreise
gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an
folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta,
Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado,
Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan,
Makassar, Kupang
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa,
Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar
Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam),
Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso),
Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok),
Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug
Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang
(Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere
Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der
Einreise zu beantragen.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder
Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt,
Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der
zuständigen indonesischen Auslandsvertretung
Informationen darüber eingeholt werden, ob ein
Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist.
Insbesondere eine journalistische Tätigkeit
(hierzu gehört auch das zur Berichterstattung
dienende Fotografieren) erfordert ein
entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen
Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und
Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des
illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine
Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen.
Sonstige Hinweise Die Flughafensteuer für
internationale Flüge, die bei der Ausreise zu
entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp
(Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp
(Bali/Surabaya).
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht
innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im
Normalfall geschieht dies durch das Hotel.
Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in
Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber
darauf ansprechen, damit dieser die
Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher
(genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel
können unter Umständen zu Problemen bei der
Einreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche
Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern,
ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher
unterrichtet wird.
Diese Angaben stammen von
http://www.auswaertiges-amt.de/ (Stand 2009).